von Beeth & Partner
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28. Februar 2020
Das Jahr ist schon lange um und das Geld ist größtenteils bereits ausgegeben oder für den Urlaub verplant. Dann kommt der Brief vom Steuerberater. „Anhand Ihrer eingereichten Unterlagen wird das Finanzamt ihnen folgende Steuernachzahlung berechnen“. Sie fallen aus allen Wolken und das aus gutem Grund! Unser Anspruch bei Beeth & Partner ist es, dass kein Mandant von einer unbekannten Steuernachzahlung überrascht wird. Aus diesem Grund haben wir unsere Steuerhochrechnung entwickelt. Mit jeder September-Buchhaltung wird eine individuelle Steuerhochrechnung erstellt, in der Sie sehen können wie sich Ihr Unternehmen voraussichtlich bis Ende des Jahres entwickelt. Dadurch können Steuernachzahlung während des laufenden Jahres erkannt werden und die Vorauszahlung rechtzeitig angepasst werden, damit es zu keiner Steuernachzahlung kommt. Sollte es wider Erwarten zu einem anderen Gewinn in Ihrem Unternehmen kommen, erhalten Sie spätestens mit der Dezember-Buchhaltung eine Mitteilung über eine Steuernachzahlung oder ein Steuerguthaben und können sich entsprechend früh darauf vorbereiten.