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Unser Mandantenportal – Der Dreh- und Angelpunkt für die digitale Zusammenarbeit

Beeth & Partner • Mai 29, 2020

Unser Mandantenportal – Der Dreh- und Angelpunkt für die digitale Zusammenarbeit


Unser Mandantenportal ist das Verbindungsstück zwischen Kanzlei und Mandant, Betreuer und Unternehmer, Frage und Antwort.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit für einen sicheren Weg für Ihre Unterlagen, relevante Informationen oder wichtige Fragen nach dem neusten Datenschutzstandard. Ein TÜV geprüftes Archiv für Ihre Lohnunterlagen, Auswertungen der Finanzbuchhaltung oder Jahresabschlüsse auf das Sie jederzeit von Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone schnell und einfach zugreifen können.

Chatten Sie mit uns oder schicken Sie uns Fotos von wichtigen Unterlagen direkt über die App vom Handy.

In Ihrem Archiv sind alle Unterlagen nur einen Mausklick entfernt und können direkt gedruckt oder einfach an Dritte weitergeleitet werden.

Stellen Sie Ihren Mitarbeitern die monatliche Lohnabrechnung mit der Mitarbeiter-App zur Verfügung. So entfällt in Zukunft das mühsame Verteilen und Nachsenden per Post von Unterlagen.

Nutzen Sie z.B. die GoB-konforme Kasse oder verlagern Sie Ihren gesamten Büroalltag mit Apps von Lexoffice und SevDesk in Ihr Portal.

Freuen Sie sich auf viele weitere Funktionen, die Ihnen den Alltag erleichtern.




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digitale Steuerakte
von Beeth & Partner 19 Mai, 2021
Unsere Mandanten haben es ab sofort viel einfacher ihre Unterlagen für die jährliche Einkommensteuer zu sammeln. Jeder von ihnen erhält in seinem Mandantenportal eine persönliche digitale Steuerakte. Dort wird der gesamte Einkommensteuerfall übersichtlich und leicht verständlich dargestellt. Im Laufe des Jahres werden die Belege mit dem Handy abfotografiert und schon ist die Arbeit getan. Super einfach, super schnell. Etwas mehr Infos erhaltet ihr im Video. Einkommensteuer kann auch Spaß machen !
Azubi bei B&P
von Beeth & Partner 24 März, 2021
Wir haben mit unserer Auszubildenen Iva ein Interview geführt.
von Beeth & Partner 29 Mai, 2020
Unser Mandantenportal ist das Verbindungsstück zwischen Kanzlei und Mandant, Betreuer und Unternehmer, Frage und Antwort. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit für einen sicheren Weg für Ihre Unterlagen, relevante Informationen oder wichtige Fragen nach dem neusten Datenschutzstandard. Ein TÜV geprüftes Archiv für Ihre Lohnunterlagen, Auswertungen der Finanzbuchhaltung oder Jahresabschlüsse auf das Sie jederzeit von Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone schnell und einfach zugreifen können. Chatten Sie mit uns oder schicken Sie uns Fotos von wichtigen Unterlagen direkt über die App vom Handy. In Ihrem Archiv sind alle Unterlagen nur einen Mausklick entfernt und können direkt gedruckt oder einfach an Dritte weitergeleitet werden. Stellen Sie Ihren Mitarbeitern die monatliche Lohnabrechnung mit der Mitarbeiter-App zur Verfügung. So entfällt in Zukunft das mühsame Verteilen und Nachsenden per Post von Unterlagen. Nutzen Sie z.B. die GoB-konforme Kasse oder verlagern Sie Ihren gesamten Büroalltag mit Apps von Lexoffice und SevDesk in Ihr Portal. Freuen Sie sich auf viele weitere Funktionen, die Ihnen den Alltag erleichtern. Scannen Sie einfach den QR-Code mit Ihrem Handy und Sie gelangen direkt zur App
von Beeth & Partner 28 Feb., 2020
Das Jahr ist schon lange um und das Geld ist größtenteils bereits ausgegeben oder für den Urlaub verplant. Dann kommt der Brief vom Steuerberater. „Anhand Ihrer eingereichten Unterlagen wird das Finanzamt ihnen folgende Steuernachzahlung berechnen“. Sie fallen aus allen Wolken und das aus gutem Grund! Unser Anspruch bei Beeth & Partner ist es, dass kein Mandant von einer unbekannten Steuernachzahlung überrascht wird. Aus diesem Grund haben wir unsere Steuerhochrechnung entwickelt. Mit jeder September-Buchhaltung wird eine individuelle Steuerhochrechnung erstellt, in der Sie sehen können wie sich Ihr Unternehmen voraussichtlich bis Ende des Jahres entwickelt. Dadurch können Steuernachzahlung während des laufenden Jahres erkannt werden und die Vorauszahlung rechtzeitig angepasst werden, damit es zu keiner Steuernachzahlung kommt. Sollte es wider Erwarten zu einem anderen Gewinn in Ihrem Unternehmen kommen, erhalten Sie spätestens mit der Dezember-Buchhaltung eine Mitteilung über eine Steuernachzahlung oder ein Steuerguthaben und können sich entsprechend früh darauf vorbereiten.
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